AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss, Leistungsumfang, Preise und Abrechnung, Laufzeit, Pflichten beider Seiten und Haftung – für die Nutzung durch Unternehmen.
01 / STAND
Was dieser Text ist
NICHT MEHR AKTUELL
Dies ist die Fassung vom 4. September 2026. Sie ist nicht mehr aktuell und steht hier unverändert, damit nachvollziehbar bleibt, was unter ihr vereinbart wurde.
ENTWURF
Diese Fassung ist ein Entwurf, der nie freigegeben wurde. Sie gilt für keinen Vertrag. Maßgeblich ist die jeweils freigegebene Fassung.
- Anbieter
- Kokolorum GmbH i. G.
Industriering Ost 66
47906 Kempen - Fassung vom
- 4. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Metrunio“ zwischen der Kokolorum GmbH, Industriering Ost 66, 47906 Kempen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.
Vorrang haben in dieser Reihenfolge: eine individuelle schriftliche Vereinbarung, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, diese Bedingungen.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Software zur Messung von Werbekontakten, Websitebesuchen und Abschlüssen sowie zu deren Auswertung zur Verfügung (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem gebuchten Tarif. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Preisseite genannten Grenzen für Ereignisse je Monat, Websites, Nutzerkonten und Aufbewahrungsdauer sowie die dort genannten Funktionen.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software und die Verarbeitung der übermittelten Ereignisse nach den beschriebenen Verfahren. Er schuldet kein bestimmtes Messergebnis. Wie vollständig gemessen werden kann, hängt von Umständen ab, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen – insbesondere von der Einwilligung der betroffenen Personen, von Einstellungen der Endgeräte und Browser sowie von den Schnittstellen der Werbeplattformen. Die bekannten Grenzen sind öffentlich dokumentiert und Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Anbieter unterscheidet in allen Auswertungen zwischen gemessenen und zugeordneten Werten. Eine Zuordnung ist eine Rechnung auf Grundlage eines vom Kunden gewählten Modells und keine Messung.
§ 3 Vertragsschluss und Konto
Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung bestätigt und den Zugang freischaltet. Bei kostenpflichtigen Tarifen kommt der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.
Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Das gilt insbesondere für die Rechnungsanschrift, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die E-Mail-Adresse, an die Betriebsmitteilungen gehen.
Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Besteht der Verdacht, dass ein Zugang missbraucht wird, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich mit.
§ 4 Kostenloser Tarif
Der Anbieter stellt einen dauerhaft kostenlosen Tarif mit eingeschränktem Umfang bereit. Für ihn gelten diese Bedingungen mit folgenden Abweichungen:
- Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit und keine Zusicherung einer Bearbeitungszeit im Support.
- Wird das Eventkontingent erreicht, hält die Annahme weiterer Ereignisse an. Eine Abrechnung der Überschreitung findet nicht statt; wer nichts zahlt, bekommt keine Überschreitung in Rechnung gestellt.
- Der Anbieter kann den kostenlosen Tarif mit einer Frist von drei Monaten in Umfang und Grenzen ändern oder einstellen. Die Mitteilung erfolgt in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse.
Ein Konto im kostenlosen Tarif, das zwölf Monate lang kein Ereignis empfangen hat und in dieser Zeit nicht angemeldet wurde, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform und einer Frist von 30 Tagen löschen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Verzug
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden aus dem EU-Ausland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren.
Das monatliche Entgelt für den gebuchten Tarif ist im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen für die Zahlungsabwicklung.
Über das Eventkontingent hinausgehende Ereignisse werden nach dem auf der Preisseite genannten Satz je angefangene 10.000 Ereignisse abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für den abgeschlossenen Monat und erscheint als Position auf der nächsten regulären Rechnung.
Die Überschreitung ist gedeckelt auf die Differenz zum nächsthöheren öffentlichen Tarif. Der Kunde zahlt in keinem Monat mehr, als der nächsthöhere Tarif kostet, ohne dessen weitere Grenzen zu erhalten. Im höchsten Tarif gilt statt dessen die auf der Preisseite genannte Obergrenze; darüber hinaus bedarf die Nutzung einer gesonderten Vereinbarung. Oberhalb der auf der Preisseite genannten Schwelle werden weitere Ereignisse nur angenommen, wenn der Kunde im Portal der Vereinbarung eines Individualtarifs zugestimmt hat; bis zu dessen Abschluss gilt die Obergrenze fort.
Bei Agenturtarifen ist der erste verwaltete Kundenmandant im Grundentgelt enthalten; für jeden weiteren tritt das auf der Preisseite genannte Entgelt hinzu. Gezählt werden nur Mandanten, die im Abrechnungszeitraum nicht gesperrt waren.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, weist der Anbieter zunächst im Portal und per E-Mail darauf hin. Der Zugang bleibt zunächst bestehen; eine fehlgeschlagene Abbuchung ist in aller Regel eine abgelaufene Karte und keine Zahlungsverweigerung. Erst wenn eine Zahlung nach erfolglosen Wiederholungen und einer Mahnung mit Fristsetzung ausbleibt, kann der Anbieter den Zugang sperren. Während einer Sperre nimmt das System keine Ereignisse mehr an; bereits gespeicherte Daten bleiben nach § 8 erhalten.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat, sofern nicht ausdrücklich ein längerer vereinbart ist.
Beide Parteien können den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Der Kunde kündigt im Portal unter „Einstellungen → Abrechnung“; einer Begründung bedarf es nicht.
Wählt der Kunde die jährliche Zahlung, beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab Beginn des gewählten Zeitraums; das Entgelt für die Laufzeit ist im Voraus fällig. Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf setzt sich der Vertrag als monatlicher Vertrag zu dem dann für den Tarif geltenden Monatspreis fort und ist ab dann zum Ende jedes Abrechnungsmonats kündbar. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist während der Laufzeit möglich; die Differenz wird für die verbleibende Laufzeit anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende der Laufzeit. Bei einer Kündigung durch den Kunden werden bereits gezahlte Entgelte nicht erstattet; die Rechte nach § 10 und § 11 sowie die anteilige Erstattung bei einer Einstellung des Betriebs bleiben unberührt.
Stellt der Anbieter den Betrieb des Dienstes ein, kündigt er dies mindestens sechs Monate im Voraus in Textform an. Während dieser Frist bleiben der Zugang und der vollständige Export der Daten nutzbar. Für eine im Voraus bezahlte Laufzeit erstattet der Anbieter das Entgelt für den Zeitraum nach der Einstellung anteilig.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 7 verstößt.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach § 10 (Änderung der Bedingungen) und nach § 11 (neuer Unterauftragnehmer).
Kündigungen bedürfen der Textform. Die Bedienung der Kündigungsfunktion im Portal genügt.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er über die Schnittstellen des Anbieters übermittelt oder übermitteln lässt. Er ist insoweit datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Er stellt insbesondere sicher, dass
- für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht und, soweit erforderlich, eine wirksame Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG vorliegt, bevor auf das Endgerät zugegriffen wird;
- der Einwilligungszustand über die vorgesehene Schnittstelle korrekt an den Anbieter übermittelt wird;
- seine eigene Datenschutzerklärung die Messung, ihre Zwecke, die Speicherdauer und die Einbindung des Anbieters als Auftragsverarbeiter beschreibt;
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und keine Daten von Kindern unter 16 Jahren übermittelt werden;
- keine Klartext-E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen oder vergleichbare unmittelbar identifizierende Angaben in Ereignisfeldern übertragen werden. Das System weist solche Ereignisse ab; die Verantwortung für die Übermittlung bleibt beim Kunden.
Der Kunde nutzt die Software nicht, um Personen unabhängig von der Einwilligung wiederzuerkennen, um Profile über die Grenzen seines Mandanten hinweg zu bilden oder um Daten Dritter ohne deren Rechtsgrundlage zu verarbeiten.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 8 Daten des Kunden, Export und Löschung
Die vom Kunden übermittelten und die daraus abgeleiteten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran kein Nutzungsrecht über die Erbringung der Leistung hinaus.
Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht, um eigene Werbung auszuspielen, und gibt sie nicht zu eigenen Zwecken weiter. Eine Auswertung über Mandantengrenzen hinweg – auch anonymisiert für Vergleichswerte – findet nicht statt.
Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen und die Lese-Schnittstelle seines Tarifs abrufen.
Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage zum Export verfügbar und werden anschließend vollständig gelöscht. Sicherungskopien laufen in ihrem eigenen Zyklus ab und werden binnen 35 Tagen überschrieben; sie werden nicht gezielt durchsucht, um einzelne Datensätze zu entfernen.
Weitergehende Regelungen zur Löschung enthält der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und das Löschkonzept.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert. Der Anbieter misst die Verfügbarkeit fortlaufend und veröffentlicht die Werte auf seiner Statusseite; Zeiträume ohne Messung gelten dort ausdrücklich als nicht gemessen und nicht als verfügbar.
Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung erwarten lassen, kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Portal an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Sicherheitsrelevante Eingriffe kann der Anbieter ohne Vorlauf vornehmen; er teilt sie unverzüglich mit.
Support leistet der Anbieter in Textform über die im Portal genannten Wege. Eine Reaktionszeit wird zugesichert, soweit sie für den gebuchten Tarif ausdrücklich genannt ist; im kostenlosen Tarif besteht keine Zusicherung.
Nicht als Ausfall gelten Unterbrechungen, die auf Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, auf höhere Gewalt oder auf eine vom Kunden zu vertretende Ursache zurückgehen.
§ 10 Änderungen der Leistung und dieser Bedingungen
Der Anbieter kann die Software weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Funktionen, die entfallen sollen, kündigt er mindestens drei Monate vorher in Textform an.
Aus welchen Gründen geändert werden darf. Eine Änderung dieser Bedingungen setzt einen sachlichen Grund voraus. Sachliche Gründe sind: eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, eine Lücke oder Unklarheit, die sich erst nach Vertragsschluss zeigt, Anforderungen der Sicherheit oder des Datenschutzes, sowie eine Änderung von Leistungen Dritter, auf die der Anbieter für die Erbringung angewiesen ist. Andere Gründe tragen eine Änderung nicht.
Was eine Änderung nicht darf. Der Hauptleistungsinhalt und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung lassen sich auf diesem Weg nicht verschieben; dafür ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Eine Änderung darf den Kunden außerdem nicht schlechter stellen, als es der sachliche Grund erfordert.
Preise. Der Anbieter kann die Preise höchstens einmal in zwölf Monaten anpassen und höchstens in dem Umfang, in dem seine eigenen Kosten für Betrieb, Vorleistungen und Personal seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Die Mitteilung nennt den Umfang. Weitergehende Erhöhungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Während einer laufenden Jahreslaufzeit (§ 5) wirkt eine Preisanpassung erst zu deren Ende.
Änderungen dieser Bedingungen und Preisänderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse mit. Die Mitteilung nennt die geänderten Klauseln im Wortlaut, den sachlichen Grund, den Zeitpunkt und das Widerspruchsrecht.
Widerspruch. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist die Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht er, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen und Preisen fort. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten zulässigen Termin ordentlich kündigen; ein automatisches Ende tritt nicht ein. Ein Widerspruch soll damit eine Entscheidung über die Änderung sein und nicht über den Vertrag.
§ 11 Unterauftragnehmer
Der Anbieter setzt Unterauftragnehmer ein. Wer das ist, wozu, an welchem Ort und auf welcher Grundlage bei einem Drittlandbezug, steht öffentlich unter „Unterlagen“ und ist Anlage des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
Ein Wechsel oder eine Ergänzung wird mindestens 30 Tage vorher dort angekündigt und in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt. Der Kunde kann aus einem sachlichen Grund widersprechen; in diesem Fall steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Umstellung zu.
§ 12 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
Der Kunde darf die Zugänge nicht Dritten überlassen. Ausgenommen sind Personen, die für ihn tätig werden – etwa eine beauftragte Agentur –, soweit sie über eigene benannte Nutzerkonten arbeiten; der Kunde bleibt für ihr Verhalten verantwortlich.
Die Wiedergabe der Auswertungen gegenüber Dritten, etwa gegenüber Mandanten einer Agentur, ist zulässig. Das Recht, die Software selbst Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, besteht nur im Agenturtarif.
Der Anbieter darf den Kunden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder sein Kennzeichen dafür verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 13 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit dem Vertragsschluss einbezogen und ist unter „Unterlagen“ abrufbar; auf Wunsch stellt der Anbieter ihn zusätzlich als unterzeichnetes Dokument bereit.
Die Einstellungen im Produkt – Aufbewahrungsdauer, Attributionsfenster, Rückgabe an Werbeplattformen, Zuordnung der Einwilligung – gelten als dokumentierte Weisung des Kunden. Sie sind im Protokoll seines Mandanten nachvollziehbar.
Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst – Konto, Vertrag, Abrechnung, Support – ist der Anbieter Verantwortlicher. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Schaltet der Kunde die Rückgabe von Conversions an eine Werbeplattform ein, ist das eine eigene Verarbeitung, die er anweist. Ob dabei eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit der Plattform entsteht, richtet sich nach deren Bedingungen; der Kunde prüft das für die von ihm gewählten Plattformen.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung dieses Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Zugangsdaten, Preise aus Individualvereinbarungen, Auswertungen und nicht öffentliche technische Angaben.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letzten Fall unterrichtet die verpflichtete Partei die andere vorab, soweit ihr das erlaubt ist.
Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 15 Gewährleistung
Für die zeitweilige Überlassung der Software gilt Mietrecht. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht. Als unerheblich gilt insbesondere eine Abweichung, die die Auswertung nicht in ihrer Aussage verändert.
§ 16 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Was hier eine wesentliche Vertragspflicht ist. Dazu gehört insbesondere, die vom Kunden gemeldeten Ereignisse nach den vereinbarten Regeln zu messen, zu speichern und im vereinbarten Umfang bereitzustellen, die Daten nach dem Stand der Technik zu sichern und die Pflichten aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung einzuhalten. Der Vertrag benennt das ausdrücklich, damit nicht im Streitfall darüber gestritten wird, was seine Hauptsache war.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn. Für eine unvollständige oder unrichtige Auswertung gilt dieser Ausschluss nicht, soweit sie auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht – insoweit bleibt es bei den Absätzen 1 bis 4. Ein Ausschluss gerade für den Fall, für den die Leistung gekauft wird, wäre keine Begrenzung, sondern eine Aushöhlung.
Was keine Pflichtverletzung ist. Der Anbieter schuldet die Messung dessen, was messbar ist. Keine Pflichtverletzung liegt deshalb vor, soweit Ereignisse nicht gemessen werden können, weil eine Einwilligung fehlt oder widerrufen wurde, weil ein Browser, ein Endgerät oder eine Werbeplattform die Messung unterbindet, oder weil der Kunde die Messpunkte nicht, unvollständig oder fehlerhaft eingebaut hat. Welche Grenzen das im Einzelnen sind, beschreibt die öffentlich zugängliche Übersicht der Einschränkungen; sie ist Teil der Leistungsbeschreibung.
Ausfuhr und Mitverschulden. Der Kunde kann seine Daten jederzeit und ohne zusätzliches Entgelt ausführen. Nutzt er diese Möglichkeit nicht und entsteht dadurch ein Schaden oder vergrößert er sich, gilt § 254 BGB. Die Pflicht des Anbieters, die Daten nach dem Stand der Technik zu sichern, bleibt davon unberührt; sie lässt sich nicht auf den Kunden verlagern.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle des Internets sowie Arbeitskämpfe, an denen die Partei nicht beteiligt ist.
Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden zeitanteilig erstattet.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen dem Verständnis; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
02 / FASSUNGEN
Alle Fassungen
Jede Fassung bleibt unter ihrem Datum dauerhaft und unverändert abrufbar; auf diese Adressen verweist die Bestätigung per E-Mail nach einem Abschluss im Portal oder über die Shopify-App, und im Portal liegt der vereinbarte Wortlaut selbst.
03 / DAZU GEHÖRT
Was außerdem gilt.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt zusätzlich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er steht mit den übrigen Unterlagen offen im Netz. Welche Grenzen für Ihren Tarif gelten, steht auf der Preisseite und ist Teil der Leistungsbeschreibung.
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