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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss, Leistungsumfang, Preise und Abrechnung, Laufzeit, Pflichten beider Seiten und Haftung – für die Nutzung durch Unternehmen.

01 / STAND

Was dieser Text ist

FREIGEGEBEN

Diese Fassung ist freigegeben und gilt für Verträge, die ab ihrem Datum geschlossen werden. Frühere Fassungen bleiben unter ihrem Datum abrufbar. Ändern sich die Bedingungen für bestehende Verträge, kündigt der Anbieter das nach § 10 an.

Anbieter
Kokolorum GmbH
Industriering Ost 66

47906 Kempen
Fassung vom
12. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Metrunio“ zwischen der Kokolorum GmbH, Industriering Ost 66, 47906 Kempen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.

Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Im Übrigen gilt diese Reihenfolge: der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, diese Bedingungen.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Software zur Messung von Werbekontakten, Websitebesuchen und Abschlüssen sowie zu deren Auswertung zur Verfügung (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem gebuchten Tarif. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Preisseite genannten Grenzen für Ereignisse je Monat, Websites, Nutzerkonten und Aufbewahrungsdauer sowie die dort genannten Funktionen.

Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software und die Verarbeitung der übermittelten Ereignisse nach den beschriebenen Verfahren. Er schuldet kein bestimmtes Messergebnis. Wie vollständig gemessen werden kann, hängt von Umständen ab, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen – insbesondere von der Einwilligung der betroffenen Personen, von Einstellungen der Endgeräte und Browser sowie von den Schnittstellen der Werbeplattformen. Die bekannten Grenzen sind öffentlich dokumentiert und Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Anbieter unterscheidet in allen Auswertungen zwischen gemessenen und zugeordneten Werten. Eine Zuordnung ist eine Rechnung auf Grundlage eines vom Kunden gewählten Modells und keine Messung.

§ 3 Vertragsschluss und Konto

Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung bestätigt und den Zugang freischaltet. Bei kostenpflichtigen Tarifen kommt der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.

Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Das gilt insbesondere für die Rechnungsanschrift, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die E-Mail-Adresse, an die Betriebsmitteilungen gehen.

Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Besteht der Verdacht, dass ein Zugang missbraucht wird, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich mit.

§ 4 Kostenloser Tarif

Der Anbieter stellt einen dauerhaft kostenlosen Tarif mit eingeschränktem Umfang bereit. Für ihn gelten diese Bedingungen mit folgenden Abweichungen:

  • Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit und keine Zusicherung einer Bearbeitungszeit im Support.
  • Wird das Eventkontingent erreicht, hält die Annahme weiterer Ereignisse an. Eine Abrechnung der Überschreitung findet nicht statt; wer nichts zahlt, bekommt keine Überschreitung in Rechnung gestellt.
  • Der Anbieter kann den kostenlosen Tarif mit einer Frist von drei Monaten in Umfang und Grenzen ändern oder einstellen. Die Mitteilung erfolgt in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse.

Der kostenlose Tarif ist zugleich der Tarif, in dem ein Konto nach einer Testphase und nach dem Ende eines kostenpflichtigen Tarifs (§ 6 Abs. 2) weiterläuft. Einer Handlung des Kunden bedarf es dafür nicht.

Ein Konto im kostenlosen Tarif, das zwölf Monate lang kein Ereignis empfangen hat und in dieser Zeit nicht angemeldet wurde, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform und einer Frist von 30 Tagen löschen.

§ 5 Preise, Abrechnung und Verzug

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden aus dem EU-Ausland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren.

Das Entgelt für den gebuchten Tarif ist im Voraus fällig – bei monatlicher Zahlung für den Monat, bei jährlicher Zahlung für zwölf Monate (§ 6 Abs. 3). Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd.; es gelten ergänzend dessen Bedingungen für die Zahlungsabwicklung. Bucht der Kunde einen Tarif über die Shopify-App, rechnet Shopify das Entgelt mit der Shopify-Rechnung des Kunden ab.

Über das Eventkontingent eines kostenpflichtigen Tarifs hinausgehende Ereignisse werden nach dem auf der Preisseite genannten Satz je angefangene 10.000 Ereignisse abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für den abgeschlossenen Kalendermonat: bei monatlicher Zahlung als Position auf der nächsten regulären Rechnung, bei jährlicher Zahlung monatlich mit einer gesonderten Rechnung.

Ein Tarif kostet in keinem Monat mehr, als der nächsthöhere öffentliche Tarif bei derselben Zahl von Ereignissen kosten würde – einschließlich dessen eigener Überschreitung. Die weiteren Leistungen und Grenzen des höheren Tarifs erhält der Kunde dadurch nicht. Für den höchsten öffentlichen Tarif gilt statt dessen die auf der Preisseite genannte feste Obergrenze je Monat. Für den Agenturtarif gilt keine Obergrenze.

Ab der auf der Preisseite genannten Zahl von Ereignissen je Monat nimmt das System in jedem kostenpflichtigen Tarif weitere Ereignisse nur an, wenn der Kunde im Portal der Vereinbarung eines Individualtarifs zugestimmt hat. Bis zum Abschluss des Individualtarifs gelten für diese Ereignisse die Sätze und Obergrenzen nach den Absätzen 3 und 4. Ohne Zustimmung werden weitere Ereignisse abgelehnt; darauf weist der Anbieter im Portal hin, bevor die Zahl erreicht ist.

Agenturtarif. Den Agenturtarif können Kunden buchen, die die Software für andere Unternehmen einsetzen (Endkunden). Für jeden Endkunden wird ein eigener Kundenmandant geführt – ein getrennter Bereich mit eigenen Websites, Daten, Zugängen und Rollen. Ein Mandant für das eigene Unternehmen des Kunden ist kein Kundenmandant. Im Portal selbst buchbar ist der Agenturtarif ab zwei Kundenmandanten; mit weniger nur nach individueller Vereinbarung. Sinkt die Zahl der Kundenmandanten nach der Buchung unter zwei, läuft der Agenturtarif unverändert weiter. Kundenmandanten können vor der Buchung angelegt werden; bis zur Buchung des Agenturtarifs werden in ihnen keine Daten erhoben, und es entsteht kein Entgelt. Wie viele Kundenmandanten das Grundentgelt enthält und welches Entgelt für jeden weiteren hinzutritt, nennt die Preisseite; es tritt auch bei jährlicher Zahlung monatlich und zusammen mit einer Überschreitung nach Absatz 3 hinzu. Gezählt werden nur Kundenmandanten, die im Abrechnungszeitraum nicht gesperrt waren. Das Eventkontingent des Agenturtarifs gilt für alle Kundenmandanten zusammen.

Zahlungsverzug. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, weist der Anbieter im Portal und per E-Mail darauf hin und setzt eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Zugang unverändert bestehen; eine fehlgeschlagene Abbuchung ist in aller Regel eine abgelaufene Karte und keine Zahlungsverweigerung. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Frist aus, kann der Anbieter den Zugang sperren. Während der Sperre kann sich der Kunde weiterhin anmelden, offene Beträge begleichen, seine Zahlungsdaten ändern und seine Daten exportieren; Auswertungen, die Lese-Schnittstelle und der MCP-Zugang stehen nicht zur Verfügung. In den ersten 30 Tagen der Sperre nimmt das System weiter Ereignisse an, danach nicht mehr; bereits gespeicherte Daten bleiben erhalten. Mit dem Ausgleich der offenen Beträge hebt der Anbieter die Sperre auf. Dauert die Sperre 60 Tage an, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen; er kündigt dies mindestens 14 Tage vorher in Textform an. Für die Daten gilt dann § 8 Abs. 4.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die zur Forderung des Anbieters im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder mit ihr eng zusammenhängen, insbesondere Ansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung der Leistung, für die das Entgelt verlangt wird.

§ 6 Laufzeit, Kündigung und Schließen des Kontos

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er umfasst den kostenlosen Tarif (§ 4) und, solange einer gebucht ist, einen kostenpflichtigen Tarif. Der Abrechnungszeitraum eines kostenpflichtigen Tarifs beträgt einen Monat oder, bei jährlicher Zahlung, zwölf Monate.

Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs. Der Kunde kann einen monatlich gezahlten Tarif zum Ende jedes Abrechnungsmonats kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht, einer Begründung bedarf es nicht. Die Kündigung erfolgt im Portal unter „Einstellungen → Abrechnung“. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung wechselt das Konto in den kostenlosen Tarif; der Vertrag besteht dort fort. Die Daten bleiben im Rahmen des kostenlosen Tarifs erhalten (§ 8 Abs. 5).

Jährliche Zahlung. Wählt der Kunde beim Buchen im Portal die jährliche Zahlung, beträgt die Laufzeit des kostenpflichtigen Tarifs zwölf Monate ab Beginn des gewählten Zeitraums. Das Entgelt für die zwölf Monate entspricht dem Monatsentgelt für zehn Monate und ist im Voraus fällig. Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung des kostenpflichtigen Tarifs ausgeschlossen; eine Kündigung wirkt zum Ende der Laufzeit. Nach Ablauf setzt sich der kostenpflichtige Tarif monatlich zu dem dann für ihn geltenden Monatspreis fort und ist ab dann nach Absatz 2 kündbar. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist während der Laufzeit möglich; die Differenz wird für die verbleibende Laufzeit anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende der Laufzeit. Bei einer Kündigung durch den Kunden werden bereits gezahlte Entgelte nicht erstattet; die Rechte nach § 10 und § 11 sowie die anteilige Erstattung bei einer Einstellung des Betriebs bleiben unberührt.

Über Shopify. Hat der Kunde den kostenpflichtigen Tarif über die Shopify-App gebucht, gelten die Kündigung des Abonnements in Shopify und die Deinstallation der Shopify-App als Kündigung des kostenpflichtigen Tarifs nach Absatz 2. Das Konto schließen sie nicht.

Schließen des Kontos. Der Kunde kann den Vertrag insgesamt beenden, indem er sein Konto schließt. Das Schließen ist ein eigener Schritt und von der Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs zu unterscheiden. Der Kunde schließt sein Konto im Portal unter „Einstellungen“ („Konto schließen“); das setzt voraus, dass kein kostenpflichtiger Tarif mehr läuft und dem Konto keine Kundenmandanten mehr zugeordnet sind. Läuft ein gekündigter Tarif noch bis zum Ende seines Abrechnungszeitraums – bei jährlicher Zahlung bis zum Ende der Laufzeit –, ist das Schließen erst danach möglich. Mit dem Schließen endet der Vertrag; ab dann werden keine Daten mehr erhoben, und für die vorhandenen Daten gilt § 8 Abs. 4.

Stellt der Anbieter den Betrieb des Dienstes ein, kündigt er dies mindestens sechs Monate im Voraus in Textform an. Während dieser Frist bleiben der Zugang und der vollständige Export der Daten nutzbar. Für eine im Voraus bezahlte Laufzeit erstattet der Anbieter das Entgelt für den Zeitraum nach der Einstellung anteilig.

Die ordentliche Kündigung des Vertrags durch den Anbieter bedarf einer Frist von drei Monaten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 7 verstößt oder wenn eine Sperre wegen Zahlungsverzugs 60 Tage andauert (§ 5 Abs. 7).

Sonderkündigung. Kündigt der Anbieter eine Änderung dieser Bedingungen nach § 10 Abs. 5 an, kann der Kunde den kostenpflichtigen Tarif oder den Vertrag insgesamt bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kommt bei einem Widerspruch gegen einen neuen Unterauftragnehmer keine Lösung zustande, kann er nach § 11 Abs. 2 zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. In diesen Fällen sowie bei einer Kündigung durch den Anbieter nach § 10 Abs. 4 oder Abs. 6 erstattet der Anbieter im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Ende des kostenpflichtigen Tarifs anteilig.

Kündigungen und das Schließen des Kontos bedürfen der Textform. Die Bedienung der jeweiligen Funktion im Portal genügt.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er über die Schnittstellen des Anbieters übermittelt oder übermitteln lässt. Er ist insoweit datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

Er stellt insbesondere sicher, dass

  • für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht und, soweit erforderlich, eine wirksame Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG vorliegt, bevor auf das Endgerät zugegriffen wird;
  • der Einwilligungszustand über die vorgesehene Schnittstelle korrekt an den Anbieter übermittelt wird;
  • seine eigene Datenschutzerklärung die Messung, ihre Zwecke, die Speicherdauer und die Einbindung des Anbieters als Auftragsverarbeiter beschreibt;
  • keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und keine Daten von Kindern unter 16 Jahren übermittelt werden;
  • keine Klartext-E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen oder vergleichbare unmittelbar identifizierende Angaben in Ereignisfeldern übertragen werden. Das System weist solche Ereignisse ab; die Verantwortung für die Übermittlung bleibt beim Kunden.

Der Kunde nutzt die Software nicht, um Personen unabhängig von der Einwilligung wiederzuerkennen, um Profile über die Grenzen seines Mandanten hinweg zu bilden oder um Daten Dritter ohne deren Rechtsgrundlage zu verarbeiten.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 8 Daten des Kunden, Export und Löschung

Die vom Kunden übermittelten und die daraus abgeleiteten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran kein Nutzungsrecht über die Erbringung der Leistung hinaus.

Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht, um eigene Werbung auszuspielen, und gibt sie nicht zu eigenen Zwecken weiter. Eine Auswertung über Mandantengrenzen hinweg – auch anonymisiert für Vergleichswerte – findet nicht statt.

Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen und die Lese-Schnittstelle seines Tarifs abrufen.

Nach Vertragsende – nach dem Schließen des Kontos (§ 6 Abs. 5), einer ordentlichen Kündigung durch den Anbieter oder einer Kündigung aus wichtigem Grund – bleiben die Daten 30 Tage zum Lesen und zum Export verfügbar und werden anschließend vollständig gelöscht. Die eigenen Sicherungen der Datenbank, aus denen der Anbieter wiederherstellen kann, laufen in ihrem eigenen Zyklus ab: Aufbewahrt werden höchstens die letzten 14 täglichen Sicherungen, also rund zwei Wochen, und sieben Tage Transaktionsprotokoll. Sie werden nicht gezielt durchsucht, um einzelne Datensätze zu entfernen. Davon zu unterscheiden sind Restkopien beim Cloud-Anbieter: Gelöschte Daten entfernt er nach seinem Vertrag so bald wie möglich, spätestens nach 180 Tagen. Einzelheiten regeln der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschnitt 9) und das Löschkonzept.

Die Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs beendet den Vertrag nicht (§ 6 Abs. 2). Wechselt das Konto in einen Tarif mit kürzerer Aufbewahrungsdauer – auch durch eine Kündigung in den kostenlosen Tarif –, gelten dessen Grenzen. Übersteigt die eingestellte Aufbewahrung die neue Grenze, kündigt der Anbieter die Kürzung im Portal und per E-Mail an und kürzt sie 30 Tage nach der Ankündigung; danach löscht er Daten, die älter sind. Ein Wechsel in einen Tarif mit ausreichender Aufbewahrung vor diesem Zeitpunkt hebt die Kürzung auf.

Weitergehende Regelungen zur Löschung enthalten der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und das Löschkonzept.

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support

Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert. Der Anbieter misst die Verfügbarkeit fortlaufend und veröffentlicht die Werte auf seiner Statusseite; Zeiträume ohne Messung gelten dort ausdrücklich als nicht gemessen und nicht als verfügbar.

Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung erwarten lassen, kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Portal an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Sicherheitsrelevante Eingriffe kann der Anbieter ohne Vorlauf vornehmen; er teilt sie unverzüglich mit.

Support leistet der Anbieter in Textform über die im Portal genannten Wege. Eine Reaktionszeit wird zugesichert, soweit sie für den gebuchten Tarif ausdrücklich genannt ist; im kostenlosen Tarif besteht keine Zusicherung.

Nicht als Ausfall gelten Unterbrechungen, die auf Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, auf höhere Gewalt oder auf eine vom Kunden zu vertretende Ursache zurückgehen.

§ 10 Änderungen der Leistung und dieser Bedingungen

Der Anbieter kann die Software weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Funktionen, die entfallen sollen, kündigt er mindestens drei Monate vorher in Textform an.

Aus welchen Gründen geändert werden darf. Eine Änderung dieser Bedingungen setzt einen sachlichen Grund voraus. Sachliche Gründe sind: eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, eine Lücke oder Unklarheit, die sich erst nach Vertragsschluss zeigt, Anforderungen der Sicherheit oder des Datenschutzes, sowie eine Änderung von Leistungen Dritter, auf die der Anbieter für die Erbringung angewiesen ist. Andere Gründe tragen eine Änderung nicht.

Was eine Änderung nicht darf. Der Hauptleistungsinhalt und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung lassen sich auf diesem Weg nicht verschieben; dafür ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Das gilt auch für Preise (Absatz 4). Eine Änderung darf den Kunden außerdem nicht schlechter stellen, als es der sachliche Grund erfordert.

Preise. Eine Erhöhung der Preise wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt, im Portal oder in Textform. Schweigen gilt bei Preisen nicht als Zustimmung; Absatz 6 gilt für sie nicht. Der Anbieter bietet eine Erhöhung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse an und nennt dabei die bisherigen und die neuen Preise und den Zeitpunkt. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter. Der Anbieter kann ihn dann ordentlich nach § 6 Abs. 7 kündigen, frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte, und bei jährlicher Zahlung frühestens zum Ende der laufenden Laufzeit (§ 6 Abs. 3).

Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse mit. Die Mitteilung nennt die geänderten Klauseln im Wortlaut, den sachlichen Grund, den Zeitpunkt, das Widerspruchsrecht und das Kündigungsrecht nach § 6 Abs. 8.

Widerspruch. Widerspricht der Kunde einer Änderung dieser Bedingungen nicht bis zu ihrem Wirksamwerden, gilt sie als angenommen; darauf weist die Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht er, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten zulässigen Termin ordentlich kündigen; ein automatisches Ende tritt nicht ein. Ein Widerspruch soll damit eine Entscheidung über die Änderung sein und nicht über den Vertrag. Statt zu widersprechen, kann der Kunde nach § 6 Abs. 8 kündigen.

§ 11 Unterauftragnehmer

Der Anbieter setzt Unterauftragnehmer ein. Wer das ist, wozu, an welchem Ort und auf welcher Grundlage bei einem Drittlandbezug, steht in der Anlage „weitere Auftragsverarbeiter“ zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung; sie ist unter „Unterlagen“ in jeder Fassung abrufbar. Die allgemeine Übersicht „Dienstleister und Empfänger“ dort ist keine Vertragsanlage.

Einen neuen oder ersetzten unmittelbaren Unterauftragnehmer kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vor seinem Einsatz dort an und teilt ihn in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse mit. Der Kunde kann aus einem sachlichen Grund widersprechen; kommt keine Lösung zustande, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Umstellung zu. Für Änderungen bei weiteren Stufen und den Widerspruch dagegen gilt Abschnitt 7 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 12 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.

Der Kunde darf die Zugänge nicht Dritten überlassen; gemeinsam genutzte Nutzerkonten und Passwörter sind nicht erlaubt. Ausgenommen sind Personen, die für ihn tätig werden – etwa eine beauftragte Agentur –, soweit sie über eigene benannte Nutzerkonten arbeiten; der Kunde bleibt für ihr Verhalten verantwortlich.

Keine Überlassung ist die Anbindung eigener oder vom Kunden gewählter Werkzeuge und Programme über die dafür vorgesehenen Wege: zweckbestimmte Lese-Schlüssel und Freigaben über OAuth, etwa für ein KI-Werkzeug über den MCP-Zugang. Sie richtet die Administration des Kunden im Portal ein und kann sie dort jederzeit widerrufen. Für ihre Nutzung ist der Kunde verantwortlich.

Die Wiedergabe der Auswertungen gegenüber Dritten, etwa gegenüber Mandanten einer Agentur, ist zulässig. Das Recht, die Software selbst Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, besteht nur im Agenturtarif.

Der Anbieter darf den Kunden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder sein Kennzeichen dafür verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 13 Datenschutz

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit seinen Anlagen „Technische und organisatorische Maßnahmen“, „weitere Auftragsverarbeiter“ und „Löschkonzept“, jeweils in der Fassung, die bei seinem Abschluss unter „Unterlagen“ veröffentlicht ist. Er wird gesondert von diesen Bedingungen elektronisch abgeschlossen: im Portal unter „Datenschutz“ durch eine Person mit der Rolle Administration, die erklärt, zum Abschluss für den Kunden berechtigt zu sein, oder bei der Einrichtung über die Shopify-App mit einer eigenen Erklärung neben der Zustimmung zu diesen Bedingungen. Er wird für jeden Mandanten abgeschlossen, im Agenturtarif auch für jeden Kundenmandanten. Bis zu seinem Abschluss nimmt die Software für diesen Mandanten keine Messdaten an. Eine neue Fassung bietet der Anbieter im Portal zum Abschluss an; bis dahin gilt die abgeschlossene fort. Auf Wunsch stellt der Anbieter den Vertrag zusätzlich als unterzeichnetes Dokument bereit.

Die Einstellungen im Produkt – Aufbewahrungsdauer, Attributionsfenster, Rückgabe an Werbeplattformen, Zuordnung der Einwilligung – gelten als dokumentierte Weisung des Kunden. Sie sind im Protokoll seines Mandanten nachvollziehbar.

Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst – Konto, Vertrag, Abrechnung, Support – ist der Anbieter Verantwortlicher. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Schaltet der Kunde die Rückgabe von Conversions an eine Werbeplattform ein, ist das eine eigene Verarbeitung, die er anweist. Ob dabei eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit der Plattform entsteht, richtet sich nach deren Bedingungen; der Kunde prüft das für die von ihm gewählten Plattformen.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung dieses Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Zugangsdaten, Preise aus Individualvereinbarungen, Auswertungen und nicht öffentliche technische Angaben.

Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letzten Fall unterrichtet die verpflichtete Partei die andere vorab, soweit ihr das erlaubt ist.

Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 15 Gewährleistung

Für die zeitweilige Überlassung der Software gilt Mietrecht. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht. Als unerheblich gilt insbesondere eine Abweichung, die die Auswertung nicht in ihrer Aussage verändert.

§ 16 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Was hier eine wesentliche Vertragspflicht ist. Dazu gehört insbesondere, die vom Kunden gemeldeten Ereignisse nach den vereinbarten Regeln zu messen, zu speichern und im vereinbarten Umfang bereitzustellen, die Daten nach dem Stand der Technik zu sichern und die Pflichten aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung einzuhalten. Der Vertrag benennt das ausdrücklich, damit nicht im Streitfall darüber gestritten wird, was seine Hauptsache war.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für eine unvollständige oder unrichtige Auswertung gilt dieser Ausschluss nicht, soweit sie auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht – insoweit bleibt es bei den Absätzen 1 bis 3. Ein Ausschluss gerade für den Fall, für den die Leistung gekauft wird, wäre keine Begrenzung, sondern eine Aushöhlung.

Was keine Pflichtverletzung ist. Der Anbieter schuldet die Messung dessen, was messbar ist. Keine Pflichtverletzung liegt deshalb vor, soweit Ereignisse nicht gemessen werden können, weil eine Einwilligung fehlt oder widerrufen wurde, weil ein Browser, ein Endgerät oder eine Werbeplattform die Messung unterbindet, oder weil der Kunde die Messpunkte nicht, unvollständig oder fehlerhaft eingebaut hat. Welche Grenzen das im Einzelnen sind, beschreibt die öffentlich zugängliche Übersicht der Einschränkungen; sie ist Teil der Leistungsbeschreibung.

Ausfuhr und Mitverschulden. Der Kunde kann seine Daten jederzeit und ohne zusätzliches Entgelt ausführen. Nutzt er diese Möglichkeit nicht und entsteht dadurch ein Schaden oder vergrößert er sich, gilt § 254 BGB. Die Pflicht des Anbieters, die Daten nach dem Stand der Technik zu sichern, bleibt davon unberührt; sie lässt sich nicht auf den Kunden verlagern.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Die Haftung in den Fällen des Absatzes 1 und Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben von den Begrenzungen und Ausschlüssen dieses Paragrafen unberührt.

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle des Internets sowie Arbeitskämpfe, an denen die Partei nicht beteiligt ist.

Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden zeitanteilig erstattet.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang (§ 305b BGB).

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen dem Verständnis; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

02 / FASSUNGEN

Alle Fassungen

Jede Fassung bleibt unter ihrem Datum dauerhaft und unverändert abrufbar; auf diese Adressen verweist die Bestätigung per E-Mail nach einem Abschluss im Portal oder über die Shopify-App, und im Portal liegt der vereinbarte Wortlaut selbst.

03 / DAZU GEHÖRT

Was außerdem gilt.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt zusätzlich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er steht mit den übrigen Unterlagen offen im Netz. Welche Grenzen für Ihren Tarif gelten, steht auf der Preisseite und ist Teil der Leistungsbeschreibung.

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